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25. November 2013: Presse
Am 20.11.13 hat das Kabinett die "Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung", die bereits am 08.11.13 vom Bundesrat verabschiedet wurde, bestätigt. Diese sogenannte Mantelverordnung tritt nunmehr also am 01.06.2014 in Kraft. "Ummantelt" werden i. W. die AbfAEV (Anzeige- und Erlaubnisverordnung) und die Nachweisverordnung.
Die interessanten Änderungen aus dem Oktober sind:
Beide Verordnungen beinhalten die Pflicht der unaufgeforderten Übergabe der jeweils aktuellen Efb-Zertifikate an die zuständige Behörde. Das war bisher nicht so. Leider gibt es dafür (noch) keine Schnittstelle.
Bei den Registern für Makler und Händler, (die nicht elektronisch geführt werden dürfen,) ist noch beachtenswert: "Anschließend [Anm.: nach drei Jahren] sind die Daten unverzüglich beziehungsweise im Falle der Speicherung in elektronischer Form automatisiert zu löschen." Eine solche Löschvorschrift ist für die Register der Erzeuger, Beförderer, Sammler und Entsorger nicht vorhanden.
Diskutieren Sie die Auswirkungen der neuen Verordnung mit uns beim nächsten eANV-Fachgespräch!