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12. April 2013: Presse
Mit der noch in dieser Legislaturperiode erwarteten Novelle der Nachweisverordnung (mit Stand 12.4.13 liegt der Entwurf vom 28.11.12 vor) werden bereits in der Realität umgesetzte elektronische Abläufe in der Verordnung offiziell festgeschrieben.
Dazu zählen z. B., dass ein Postfach nicht nur vorhanden sein muss, sondern auch regelmäßig zu leeren ist, oder die Regelung, stets die aktuelle Version eines Dokuments im Register zu hinterlegen, ebenso wie die Vorschrift, geänderte Dokumente an alle Beteiligten zu senden.
Hinzugekommen ist auch, dass die Nutzung der ZKS-Abfall nicht mehr für nicht gefährliche Abfälle ausgeschlossen ist. Damit wird die Grundlage für den weiteren Ausbau elektronischer Verfahren in der Abfallwirtschaft gelegt.