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8. Dezember 2011: Presse
Die kürzlich veröffentlichte Version der Konkretisierenden Hinweise trägt die Nummer 10a. Gegenüber der bisherigen Nummer 09 finden sich folgende Änderungen:
Im Kapitel 2 wurden die bisher noch fehlenden Abschnitte zur Frage "Wer schickt an wen?" ergänzt.
Im neuen Kapitel 3.1.1.3 wurden Vorgaben zur Indexierung von Listeneinträgen definiert. Weitere Ergänzungen betreffen die Verschachtelung von BMU-Dokumenten und die Nutzung von freien XML-Strukturen.
Für Behörden-Layer ist die Anwendung des Attributes ATBBefLfdNummer wichtig, daher wird dies an verschiedenen Stellen beschrieben.
Die letzte Änderung im neuen Kapitel 3.3.1.4 betrifft die strukturierte Nutzung des Vermerkefeldes im BGS.