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23. Februar 2016: Abfallrechtliches
Die neuen Abfallschlüssel bzw. neuen Abfallbezeichnungen lassen noch weiter auf sich warten. Die vom Bundesrat im September vorgenommenen Änderungen müssen wegen ihres Inhalts bei der EU-Kommission "notifiziert" werden. Die EU hat innerhalb der Frist keine Einwände erhoben. Danach kann die geänderte AVV veröffentlicht werden und damit in Kraft treten. Bisher (Ende Februar 2016) ist die Veröffentlichung aber noch nicht erfolgt. Aussagen hinsichtlich eines einheitlichen behördenseitigen Vorgehens gibt es nicht. Es handelt sich um eine "Vollzugsaufgabe", die jede Behörde selbst regeln kann/darf/muss. Nach dem derzeitigen Stand muss jeder Beteiligte selbst mir seiner Behörde reden.
Mehr Informationen und erste Erfahrungen aus der Umsetzung erhalten Sie bei unseren eANV-Fachgesprächen.