Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir technisch notwendige Cookies verwenden.
Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir technisch notwendige Cookies verwenden.
20. Oktober 2011: Presse
Mit Einführung der elektronischen Nachweisführung entfiel für die Beförderer die Verpflichtung Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweise mitzuführen.
Den Kontrolleuren auf der Straße vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und der Polizei standen damit keine Informationen mehr zur Verfügung, gegen die sie den Begleitschein prüfen konnten.
Unter Leitung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) wurde deshalb das „Informationsportal Abfallbewertung – Kontrollsystem“ (IPA-KON) entwickelt, das jetzt bundesweit durch das BAG bei Straßenkontrollen eingesetzt wird.
Durch Eingabe der Nachweisnummer in die Portaloberfläche wird eine Verbindung zum Web-Service des ASYS im zuständigen Bundesland hergestellt. Der ASYS-Web-Service liefert die gewünschten Daten zunächst kompakt an den Kontrolleur zurück. Sind weitere Details über den Abfall, den Erzeuger oder den Entsorger erforderlich, kann sie der Kontrolleur anfordern.
50 Expertinnen und Experten trafen sich am 12.10.11 beim BAG in Köln um sich über die neue elektronische Kontrolle für den Transport gefährlicher Abfälle zu informieren. Dabei wurde die Anwendung live vorgeführt.
Weitere Informationen lesen Sie in der Pressemitteilung des Lanuv.