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11. April 2014: Presse
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die beschlossenen Änderungen an der BMU-Schnittstelle veröffentlicht. Stichtag für die Änderungen ist der 01.01.2015. Neue und zusätzliche Felder dürfen erst ab dem 01.01.2015 verwendet werden, müssen ab diesem Zeitpunkt aber auch verarbeitet werden können. Zu den lang erwarteten Anpassungen gehören die Einführung der Signaturen auf Basis elliptischer Kurven (Personalausweis und neuere Signaturkarten) sowie die Möglichkeit der Eingabe der neuen 4.BImSchV-Nummern. Alle Softwaresysteme müssen bis zu dem Stichtag umgestellt werden – allerdings so, dass die Änderungen in den XML-Strukturen erst ab dem 01.01.2015 benutzt werden können.
Bei dieser „kleinen“ Änderung der BMU-Schnittstelle bleiben die Dokumente abwärts-kompatibel, d.h. alle alten Dokumente sind weiterhin schemavalide und können geändert werden. Auch vor dem 01.01.2015 begonnene Dokumente können nach dem Stichtag weiterbearbeitet werden. Registerauszüge können „alte“ und „neue“ Dokumente beinhalten. Wird irgendwann eine neue Schnittstellenversion entwickelt, wäre diese Abwärtskompatibilität nicht mehr möglich und der Umstieg dadurch ungleich komplizierter und langwieriger. Die bevorstehende Umstellung ist also so eine Art „kleine Übung“ für ein späteres großes Umstellungsverfahren.